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BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.1994 - 10 A 10647/94
- BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 17.04.1986 - 2 C 21.83
Dienstliches Gesamturteil - Zuständiger Beurteiler - Nächsthöherer …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95
Die vom beschließenden Senat im Urteil vom 17. April 1986 - BVerwG 2 C 21.83 - (Buchholz 237.7 § 104 Nr. 3 m.w.N.) entwickelten Grundsätze sind auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar. - BVerwG, 26.08.1993 - 2 C 37.91
Voraussetzungen für die Beförderung eines Beamten auf Lebenszeit - Anforderungen …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95
Der beschließende vorliegenden Fall - Beurteilungsrichtlinien erlassen hat, kann im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur geprüft werden, ob die Richtlinien eingehalten und ob sie mit den Regelungen der §§ 40, 41 BLV oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften in Einklang stehen (Urteile vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 -). - BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 21.93
Laufbahnrecht - Gesamtbeurteilung - Berechnungsmethode
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95
Der beschließende vorliegenden Fall - Beurteilungsrichtlinien erlassen hat, kann im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur geprüft werden, ob die Richtlinien eingehalten und ob sie mit den Regelungen der §§ 40, 41 BLV oder vergleichbarer landesrechtlicher Vorschriften in Einklang stehen (Urteile vom 26. August 1993 - BVerwG 2 C 37.91 - und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 21.93 -). - BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95
Aus dem Vorbringen der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]). - BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
Auszug aus BVerwG, 31.03.1995 - 2 B 34.95
Aus dem Vorbringen der Beschwerdebegründung ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).